4 Gedanken zu „Zebrastreifen“

      • Ich gebe das hier gleich einmal weiter. Ein Mitarbeiter der Verkehrsbehörde hat mich gerade angerufen, weil ich ja den Wunsch nach einem weißen Zebrastreifen auch über den Melde-Michel der Stadt Hamburg gemeldet habe.

        Ein Nachbar hat recht mit seiner Aussage. Ein weißer Zebrastreifen ist aus verkehrsrechtlicher und -technischer Sicht nicht zulässig, weil eben keine 100 m weiter ein Fußgängerüberweg mit Ampelanlage vorhanden ist. Aber es wird im Zuge der Bauarbeiten in der Rodigallee und der Jüthornstraße an dieser Stelle eine so genannte Übersprungsinsel angebracht. Diese befindet sich zwischen den beiden Fahrstreifen und man hat somit als Fußgänger die bessere Möglichkeit als bisher, jeweils nur einen Fahrstreifen überqueren zu müssen. Dann kommt die Übersprungsinsel und der zweite Fahrstreifen.

        Zumindest ein Teilerfolg!

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        • Zuerst einmal ein großes Dankeschön: Je mehr Bürgerinnen und Bürger hier einen Zebrastreifen fordern, umso eher wird er auch für uns eingerichtet! Es wäre fast sogar zu überlegen, eine Petition zu dem Thema zu starten…

          Ansonsten gilt aber:

          1. hat noch niemals irgendjemand Dir, mir oder Deinem Nachbarn gegenüber irgendeine konkrete Rechtsgrundlage für den Ausschluss eines Zebrastreifens an der gewünschten Stelle benannt – weil es offenbar auch gar keine gibt.
          2. dient die vorgeschobene Klausel allein der Bequemlichkeit der einschlägigen Stellen, ihre Planungen ändern bzw. überhaupt erst welche erstellen zu müssen – und im Fall der Polizei auch deren Eigeninteresse, nur bestimmte Lobbygruppen zu beschützen sowie die Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger oder auch nur weniger lautstarke Gruppen systematisch auflaufen zu lassen.
          3. Selbst wenn es einen zutreffenden Paragraphen gäbe, gibt es immer auch noch die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen nach dem gesunden Menschenverstand.
          4. Und nochmals: Selbst wenn es einen zutreffenden Paragraphen gäbe, kann und muss dieser von der Politik geändert werden, wenn er sich als nicht praktikabel erwiesen hat.
          5. Das 100 Meter-Argument wird an anderen Stellen eben gerade nicht eingehalten – was entweder beweist, dass es gar nicht existiert; oder, dass es sehr wohl eine Möglichkeit für Ausnahmen gibt: Ich nenne als mir geläufigstes Beispiel den sinnbefreiten und sogar hochgefährlichen einzelnen Zebrastreifen an der Einmündung der Dithmarscher in die Stormarner Straße – wo im unmittelbaren Umfeld gleich etliche weitere Ampeln sind.

          Also: Es gibt keinen Grund, polizeiliche Einwände gegen Verbesserungen sowohl des Verkehrsflusses als auch der Verkehrssicherheit zu entschuldigen oder gar zu verteidigen. Vielmehr handelt es sich um ein systemisches Versagen, das allein mit einer Aufgabenentbindung der betroffenen Institution in dem genannten Bereich geheilt werden kann.

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