Fauna: Ratte
Zuerst lief sie mir am östlichen Weg des kleinen Teichs im dritten Gehölz über den Weg und verschwand am Teichufer zwischen kleinen Felsen.
Ich schnappte mir mein Smartphone, stellte die Kamera auf höchsten digitalen Zoom ein und wartete einige Minuten. Mein Warten wurde belohnt, denn die Ratte zeigte sich wieder und war vermutlich neugierig, ob ein Spaziergänger mal wieder zur Fütterung kam. Auch die Enten kamen schon langsam an Land. Erstaunlich ist, dass die Ratte einen Zugang zu ihrer unterirdischen Höhle direkt über der Wasseroberfläche des Teichs zwischen zwei Felsen hat. Vermutlich wird es aber nicht der einzige Zugang zu ihrem Nest sein.
Ich schicke dies gleich hinterher. Ein Nachbar wies ich mich darauf hin, dass die Sichtung einer Ratte sofort dem zuständigen Institut der Stadt Hamburg gemeldet werden muss.
„Das Vorkommen von Ratten ist in Hamburg meldepflichtig, auch wenn sich diese nicht auf privatem, sondern auf öffentlichem Grund – etwa Gehwegen, Grünflächen oder in der Nähe von Müllplätzen – zeigen.
Gesetzliche Grundlage: Die Pflicht zur Meldung ergibt sich aus der Hamburgischen Verordnung über die Bekämpfung von Ratten (Rattenverordnung) vom 30. Juli 1963 (HmbGVBl. S. 215), zuletzt geändert am 14. Dezember 2021.
Nach § 2 dieser Verordnung heißt es wörtlich: ,Wer auf einem Grundstück oder in dessen Nähe das Vorkommen von Ratten feststellt, ist verpflichtet, dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.‘ Der Begriff ,in dessen Nähe‘ umfasst ausdrücklich auch öffentliche Flächen, die an private Grundstücke grenzen oder sich im alltäglichen Sichtfeld befinden, z.B. im Park oder in einem Gehölz.
Zusätzlich wird in § 1 Abs. 1 festgestellt: ,Ratten sind als Gesundheitsschädlinge im Sinne des § 2 des Infektionsschutzgesetzes anzusehen und zu bekämpfen.‘
Diese Tiere stellen ein ernstzunehmendes Risiko für die öffentliche Gesundheit dar – insbesondere durch die Übertragung von Krankheiten wie Leptospirose, Hantavirus, Salmonellose u.a.
Hier der Meldeweg:
Institut für Hygiene und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg
Mail: schaedlingsbekaempfung@hu.hamburg.de
Tel.: 0 40/4 28 45‑79 72 (werktags, meist bis 14.30 Uhr)
Angabe der genauen Ortsbeschreibung sowie Datum und Uhrzeit der Sichtung. Und die Anzahl oder Häufigkeit der Sichtungen (sofern bekannt).“
Das habe ich natürlich sofort durchgeführt.
Würde ich niemals machen! Ist grob tierschutzwidrig – und außerdem gehört es sich auch grundsätzlich nicht, sich zum Herr über Leben und Tod anderer Lebewesen zu machen: weder von Menschen noch von Tieren… Das gilt wohlgemerkt auch für die Damen und Herren Gesetzgebenden, die hier offenkundig gewaltig über das Ziel hinausgeschossen sind…….